Mit der Begründung, Räume für die kurdischen Volksverteidigungseinheiten gefährden die Ordnung, wurde uns kurzfristig der Veranstaltungsraum für die Internationalismustage und das Solikonzert „Beats for Kurdistan“ gekündigt. Hier unsere Erklärung:
Raum für Internationalismustage gekündigt – wir wollen sie trotzdem durchführen!
Aus heiterem Himmel kündigte das “Statthaus Böcklerpark” am 27. Januar die Räumlichkeiten für die “Internationalismustage” der NaO Berlin, die am 12./13. Februar stattfinden sollen.
Die Veranstaltung findet unter dem Motto „Imperialismus. Krise. Krieg. Fragen. Antworten. Widerstand.“ statt. Auf 2 Podien und in 15 Workshops sollen GenossInnen verschiedener Strömungen der Linken in Deutschland und Europa zu Wort kommen, debattieren. Am Abend war ein Solidaritätskonzert für Rojava geplant. All das ist nun gefährdet.
Der Träger des Statthauses, die „Kreuzberger Musikalische Aktion“ kündigte den Vertrag mit der Begründung, dass „durch die geplante Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Kreuzberger Musikalischen Aktion oder der Veranstaltungsräume zu befürchten“ sei.
Die KMA ist ein Träger der Jugendarbeit im Bezirk und die politische Verantwortung für die Jugendarbeit hat die grüne Bürgermeisterin Monika Herrmann.
Inhalt und Ziel unserer Veranstaltung waren dem Träger von Anfang an, wie er selbst einräumt, also bei Vertragsabschluss, bekannt. Er stößt sich jedoch daran, dass das Konzert lt. Facebook-Ankündigung als Solidaritätsbekundung mit dem kurdischen Befreiungskampf und dem Widerstand der linken und fortschrittlichen Kräfte gegen Erdogans Staatsterror und die Barbarei des sog. „Islamischen Staates“ durchgeführt wird. Etwaige Mehreinnahmen sollen der Kampagne „Waffen für die YPG/YPJ – Solidarität mit Rojava“, also den Selbstverteidigungseinheiten in den kurdischen Gebieten Syriens zukommen.
In der Unterstützung von Menschen, die ihr Gemeinwesen, demokratische Rechte, Gleichheit der Geschlechter und Sicherheit vor islamistischen Mördern – auch mit Waffen – verteidigen, können wir keine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ oder anderes erblicken. (mehr…)